
Die 'Arbeitslosenversicherung' ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das III. Buch im SGB - Arbeitsförderung -. Der hergebrachte Begriff 'Arbeitslosenversicherung' wird gesetzestechnisch nicht mehr verwendet. Aufgaben der 'Arbeitslosenversicheru...
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